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1. Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden - S. 253

1906 - Münster in Westf. : Schöningh
staaten. Mit den europischen Staaten wurden mglichst lange Handels-Vertrge abgeschlossen, in Leipzig wurde ein Oberhandelsgericht errichtet und eilt Handelsgesetzbuch geschaffen. Zur Erleichterung des Verkehrs wurde ein allgemeines Mnzgesetz erlassen, dem alsbald eine gleichmige Regelung der Ma- und Gewichtsverhltuisse folgte. Die Regelung des Geldverkehrs bernahm die Reichsbank in Berlin mit ihren Zweigniederlassungen in allen greren Stdten des Reiches. Das Post- und T elegraphenwesen wurde vom Reiche') bernommen und von dem Staatssekretr des Reichspostamtes Heinrich von Stephan ein Weltpostverein gegrndet. Die Einfhrung der Postkarte, der Postauw eisung, sowie manche andere Neuein-richtungen, besonders ein einheitlicher, niedriger Portosatz erleichterten und hoben den Verkehr. Nach der Reichsverfassung sollten alle deutschen Eisenbahnen als ein einheitliches Netz verwaltet werden, was durch die Verstaatlichung der meisten Eisenbahnen in Preußen erleichtert wurde. Durch die Anlage von Nebenbahnen und den Bau von Gemeinde- (Kommunal-), Kreis- und Provinzial-straen wurden auch kleinere Ortschaften in den allgemeinen Verkehr hineingezogen. Zur Hebung des Handels, wie auch zur Verteidigung der Kste wurde der 1895 fertig gestellte Kaif er-Wilh elm- (Nord-Ostsee-) Kanal in Angriff genommen. Die Binnenschiffahrt erhielt eine erhebliche Frderung durch die Anlage von Kanlen (Elb- Trave-Kanal, Oder- Spree-Kanal) und durch die Regulierung von Flssen. c) Rechtswegen. Zur ferneren Einigung des Reiches diente eine einheitliche deutsche Gerichtsverfassung, die am 1. Oktober 1879 in Kraft trat. In Zivilsachen entscheiden Amts-, Lands- und Oberlandsgerichte, fr Straffachen bestehen Schffengerichte, Strafkammern und Schwurgerichte. Der hchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. Das Jahr 1872 brachte ein deutsches Strafgesetzbuch, das Jahr 1879 eine gemeinsame Zivil- und Strafprozeordnung. Die Bearbeitung des Brgerlichen Gesetz-buch es wurde 1896 fertiggestellt; es trat mit dem 1. Januar 1900 in Kraft. Durch Gefetz vom Jahre 1876 wurde die Ziviltrauung als obligatorisch eingefhrt; Geburten, Eheschlieungen und Sterbeflle mffen feit dieser.zeit auf dem Standesamte beurkundet werden. 3. Schule, Ku^st und Kirche. Der Unterricht in den Volks-schulen wurde in Preußen durch die Allgemeinen Bestimmungen" geordnet und gefrdert und der Lehrermangel durch Grndung neuer J) Nur Bayern hat seine eigene Post- und Telegraphenverwaltung.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 234

1888 - Wiesbaden : Kunze
234 Vierte Periode des Mittelalters. Während er das Reich in der allgemeinen Verwirrung und Gesetzlosigkeit sich selbst überließ, fuhr er fort, seinem Erblande Böhmen und den erworbenen Gebieten seine Sorge zuzuwenden. Daher konnte ihn Maximilian I. später mit Recht „Böhmens Vater und des heiligen römischen Reiches Stiefvater" nennen. Durch strenge Rechtspflege und Abfassung eines Gesetzbuches hob er Sicherheit und Wohlfahrt, durch Anlage von Straßen, Schiffbarmachung der Flüsse, Förderung des Handels und der Gewerbe sorgte er für das Gedeihen Böhmens. Unter Mitwirkung des berühmten italienischen Dichters Petrarca stiftete er 1348 die Universität Prag, die erste in Deutschland, in der sich bald 5—7000 Studenten einfanden. Der traurige Zustand des Reiches wurde noch durch Heuschreckenschwärme, Erdbeben und Seuchen vermehrt, welche Deutschland und die Nachbarländer schwer heimsuchten. Die furchtbarste Seuche, der schwarze Tod, forderte (1348 —1350) allenthalben in Europa, Asien und Afrika zahllose Opfer. Die Krankheit begann mit Kopf-und Brustschmerzen. Bald gesellte sich Fieber hinzu. Zunge rmd Kehle färbten sich blutrot. Es bildeten sich Geschwüre, schwarze Beulen und Flecken, dann erfolgte unter entsetzlichen Schmerzen der Tod. Kein Arzt vermochte zu helfen, kein Mittel wirkte. Darum sah der Volksglaube in diesem „greulichen Weltsterben" eine Strafe des Himmels. In 3 Jahren verlor Europa nach glaubwürdigen Berichten 25 Millionen Menschen. An vielen Orten verdächtigte man die Juden, sie hätten die Brunnen vergiftet, und verfolgte sie aufs grausamste. In Mainz wurden 12 000, in Straßburg 2000, in Basel und Rom 3000 erschlagen, verbrannt oder erstickt. Andere glaubten durch Bußübungen das Übel abwenden zu können, sie stifteten die Brüderschaft der Geißler oder Flagellanten, zogen betend und büßend, singend und sich geißelnd, mit Fahnen und Kerzen von einer Stadt zur andern und wurden mit großen Feier- lichkeiten allenthalben eingeholt und geehrt. Diese Geißler-Prozes-sionen, deren Lieder sich noch erhalten haben, wurden aber den geistlichen und weltlichen Behörden gefährlich. Als sich der Papst deshalb gegen die Geißler erklärte, trennten sie sich von der herrschenden Kirche, verschmähten die Sakramente und den Gottesdienst und setzten die Buße der Geißelung an ihre Stelle. Selbst der Feuertod vermochte die Sekte nicht zu unterdrücken, und noch am Ende des 15. Jahrhunderts tauchten neue Scharen auf. Auf einer Romfahrt, die Karl Iv. mit geringer Begleitung unternahm, empfing er in Mailand und Rom 1355 die Krone.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 196

1854 - Weimar : Böhlau
196 Karls Sorge für den Ver- kehr, den Ak- kerbau, den Handel und die Gewerbe. Bauten. grafen begannen mit der Veröffentlichung des kaiserlichen Schrei- bens über ihre Ernennung, erließen Edicte an die Grafen und das Volk, erwählten glaubwürdige Männer, die sie über den öffentli- chen Zustand befragten, und beriefen zur weiteren Berathung und Untersuchung große Landtage, wo die Bischöfe und Aebte, die Gra- fen mit ihren Vicaren, Centenaren und einigen Schöffen, die kö- niglichen Vasallen, die Vögte und Viceeomites erscheinen mußten. Insbesondere war ihnen die Erhaltung und Ergänzung einer gere- gelten Rechtspflege ans Herz gelegt, zu welchem Zweck sie auch selbst, und zwar in vier bestimmten Monaten des Jahres und an vier verschiedenen Orten ihres Bezirkes Gerichte halten mußten. Ueber Alles hatten sie dem König umständlich schriftlich, oder auch mündlich zu berichten. — Diese controllirende Behörde schützte in- dessen die Volksfreiheit nur so lange, als ein kräftiger Mann auf dem Throne saß; die Sendgrafen halten gegenüber den Grafen und Bischöfen, welche eine bestimmte Macht besaßen, nur dann Ansehen und Kraft, wenn der König geachtet und gefürchtet war. Auch ver- loren Karls Nachfolger den eigentlichen Zweck der Sendgrafen aus den Augen; sie übertrugen oft sogar den Bischöfen und Grafen selbst dieses Amt und hoben dadurch die von Karl beabsichtigte Con- trolle auf. Von den Beamten des königlichen Hofes hatten der Erzka- pellan, der Schatzmeister und der Pfalzgraf die größte Be- deutung (S. 163). Der Erzkapellan und der Pfalzgraf wurden erst seit Karl dem Großen die einflußreichsten Hofbeamten. Der Erstere hatte alle geistlichen Angelegenheiten und die Hofkanzlei un- ter sich. Der Pfalzgraf vertrat die Stelle des Königs im höchsten Gericht, wenn dieser abwesend oder verhindert war, oder min- der wichtige Dinge zur Sprache kamen. An den Pfalzgrafen gin- gen zuerst die Appellationen von den Aussprüchen der Grafen und Sendgrafen; er hatte den Vortrag in allen weltlichen Angele- genheiten. Karls umfassender Blick und sein richtiger praktischer Sinn zeigten sich auch in den Verfügungen und Einrichtungen, durch welche er den Wohlstand seiner Unterthanen zu befördern suchte. Da er in einem Lande, wie Deutschland damals war, weniger an eigentliche Heerstraßen denken konnte, so suchte er den Verkehr durch Binnenschifffahrt zu beleben. Er selbst bediente sich gern die- ser Art zu reisen; er fuhr z. B. nicht nur oft den Main hinauf und hinunter, sondern er reiste im awarischen Kriege auch auf der Rednitz; in Aquitanien befuhr er die Garonne, in Neustrien auch einmal die Loire. Zur Beförderung der Schifffahrt wollte Karl ei- nen Kanal graben lassen, welcher die Nednitz mit der Altmühl und dadurch den Main mit der Donau, folglich die Nordsee mit dem schwarzen Meere verbinden sollte. Aber vergebens ward mehrere Monate an dem kühnen Werke gearbeitet; die mit der Lei- tung beauftragten Leute waren zu ungeschickt, sie verstanden nicht das Sumpfwasser von den Orten, wo gegraben wurde, abzuleiten und das Einstürzen der Seiten des Kanals zu verhüten, ja, sie wußten nicbt einmal die Wasserwage richtig zu gebrauchen.

4. Verschüttete Römerstädte, die Römer in den Provinzen, Lager und Soldatenleben, Religion und Philosophie, der Ausgang des römischen Weltreichs - S. 98

1884 - Leipzig : Freytag [u.a.]
— 98 — Da die Provinzen, in denen eine oder mehrere Legionen lagen, wie wir sahen ausschließlich der militärischen Verwaltung unterstanden, wurden auch die öffentlichen Bauten daselbst von den Soldaten ausgeführt — indem alles vom strategischen Standpunkt aus angesehen ward. Es handelte sich um gute Kommunikationen, schon der Verpflegung wegen; daher baute man Brücken und Straßen, deren Meilensteine vom Legionslager aus numeriert wurden. Man legte Kanäle an, leitete Sümpfe ab, bewässerte trocken gelegene Landstriche. In Syrien wurden Fig. 42. • ! Römischer Mllitär-Arzt. (Traianssäule.) die Soldaten einmal verwendet, um Heuschrecken zu vertilgen, in Afrika um Heu zu machen. Kaiser Probus kommandierte die illyrischen Truppen dazu, Weinberge zu pflauzen. Mit der materiellen Hebung der Provinz gewann diese auch militärisch an Wert. Gelegentlich petitionierte eine in einem benachbarten Verwaltungssprengel gelegene Gemeinde um die Überlassung eines Militärtechnikers, damit er in ihrem Gebiete ein öffentliches Bauwerk zustande bringen helfe — was in berücksichtigungswerten Fällen, wenn das Gesuch allenfalls gleichzeitig durch den

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 95

1840 - Münster : Coppenrath
95 vorzüglich das Zutrauen und die Liebe des Volkes besaßen, wur- den als verdächtige Anstifter der früheren Unruhen eingezogen und im Juni 1568 öffentlich auf dem Marktplatze zu Brüssel ent- hauptet. Vor des Herzoges Macht schwand aller Widerstand, neuere noch schärfere Befehle bestätigten die früheren. Die spani- schen Soldaten, die keinen Sold empfingen, lebten auf Unkosten der Einwohner. Der Herzog verlangte, um Geld zu bekommen, die Ausschreibung neuer Steuern; und da die Stande diese ver- ^ weigerten, that er es selbst aus eigener Machtvollkommenheit, als- * Stellvertreter des Königes. Dieses willkürliche Verfahren, das die kostbarsten Rechte der Nation verletzte, machte in den Augen der Niederländer, der katholischen sowohl als protestantischen, das Maß des Unrechts voll. Sie schlossen ihre Kaufladen, der Han- del stockte, die Markte standen leer, und in den volkreichsten Städten herrschte ein düsteres Schweigen, welches den geheimen Ingrimm der Einwohner und das nahende Verderben verkündete. Wehe der Obrigkeit, die sich mit anderen Waffen als mit der Liebe des Volkes schützen will; sie grabt sich ihr eigenes Grab. Die geflüchteten Niederländer, gegen welche der Herzog die Acht ausgesprochen hatte, vereinigten sich zur Rettung des bedrängten Vaterlandes. Der Prinz Wilhelm von Oranien, der durch die Flucht nach Deutschland der Hinrichtung glücklich ent- ronnen war, warb dort Truppen und siel mit seinem Bruder, Ludwig von Nassau, in die Niederlande ein. Jedoch mehre Jahre hindurch scheiterte der Brüder gemeinsames Unternehmen an der Gewandheit und Tapferkeit der spanischen Soldaten und ihres Anführers. Glücklicher waren die sogenannten Masser- gueusen, d. h. die niederländischen Freibeuter, welche auf den Meeren umherschwarmten und Schiffahrt und Handel der Spa- nier durch Kapereien störten. Es gelang ihnen sogar, sich des Hafens von Briel, an der Mündung der Maas, zu bemächtigen. Dadurch wuchs diesen der Muth; sie eroberten eine Stadt nach der anderen und wählten den Prinzen von Oranien zu ihrem Anführer. Dieser stellte überall, wohin er kam, den reformirten Gottesdienst wieder her.

6. Das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit - S. 88

1893 - Leipzig : Voigtländer
selbst hat in den Kämpfen der Zeit seinen Tod gefunden; die Einrichtung aber blieb bestehen, und das englische Parlament ist das Vorbild aller Volksvertretungen geworden. Die weitere Entwickelung des Parlamentarismus fällt in die nächste Periode. Die Entwickelung des Städtetvesens. Die ältesten deutschen Städte liegen in den Gegenden des Rheins und der Donau (vergl. S. 11). Sie sind zum größten Teil aus römischen Kolonien oder Stand lagern entstanden. Später —seit der Zeit der Karolinger — bildeten sich die Städte um die Burgeu und um die Sitze der hohen Geistlichkeit. Das natürliche Wachsen des Verkehrs machte sie mehr und mehr zum Bedürfnis für den Handel, besonders an geeigneten geographischen Punkten, an Brücken und Furten, an Plätzen, wo die Umladung der Waren notwendig war, wo die Schiffbarkeit der Ströme eintrat, an Flußmündungen u. dgl. Seit Heinrich I., und dann besonders durch die Kreuzzüge, erhielten sie durch den Aufschwung in Handel und Gewerbe eine stetig wachsende Bedeutung. Die Sicherheit, welche sie den Bewohnern boten, steigerte den Zuwachs der Bevölkerung. Innerhalb der Städte gab es verschiedene Klassen von Einwohnern: die Vollfreien, aus denen sich, verstärkt durch Adlige und Ministerialen, später das städtische Patriziat (ihre Vereinigungen waren die Junker- oder Artushöfe) bildete; die Königsleute oder persönlich Freien; und die Hörigen, zu welchen ursprünglich alle Handwerker gehörten. Aus diesen erwuchs ein neuer Stand von Freien, der eigentliche Bürgerstand. Durch Vereinigungen nach dem Berufe in Zünften, Gilden, Innungen, errangen sie nach und nach im Kampfe mit den andern Ständen das Bürgerrecht. Ursprünglich standen alle Städte unter Oberherren (Königen, Herzögen, Fürsten, Bischöfen u. f. w.). Durch Verleihung von Berechtigungen verschiedener Art wurde ihre Entwickelung wesentlich gefördert. Die Oberherren der Stadt setzten Beamte über dieselbe, Vögte oder Burggrafen (wie die Hohenzollern in Nürnberg waren), Schultheiße oder dergl. Die Rechte derselben, besonders die Gerichtsbarkeit, gingen allmählich auf die Städte über, welche Selbstverwaltung gewannen und dann freie Reichsstädte wurden. Am frühesten erlangten die Städte in Italien Bedeutung. Im elften und zwölften Jahrhundert hoben sie sich ungemein und bildeten selbständige Gemeinden mit aristokratischer Verfassung. Gegen die Staufer bildeten sie dann den großen Städtebund, welcher die Herrschaft über sämtliche Städte

7. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 97

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Karls des Großen Maßregeln zu Gunsten der Landwirtschaft, ic. und Unterhalt für sich zu gewinnen, Wälder ausroden und wüstes Land urbar machen, wogegen die nach Sachsen versetzten Kolonen aus den landwirtschaftlich schon vorgeschritteneren Teilen des Frankenreichs diese bessere Kultur nach dem Norden brachten. Wie für die eigenen, gab Karl der Große auch Vorschriften für die Güter seiner Vasallen und für die der Kirche. Er wies deren Besitzer an, sie ordentlich zu halten und gedeihlich zu bewirtschaften (und er hatte dazu das Recht als oberster Lehnsherr); er wies sie ferner an, die auf ihren Gütern lebenden Unfreien zu schonen, für die arbeitsunfähigen Armen zu sorgen, Arbeitsscheue dagegen zur Arbeit anzuhalten. In Zeiten der Hungersnot (wie 805) kam Karl direkt den Armen dadurch zu Hülse, daß er höchste Preise für die Lebensmittel festsetzte und das Aufspeichern derselben in wucherischer Absicht verbot. Die Klöster und andere kirchliche Stiftungen wurden mit der Fürsorge für Arme und Kranke betraut. Für den Verkehr that Karl ebenfalls manches, sowohl mittelbar, als unmittelbar. Seine wechselnden Residenzen mit ihrem zahlreichen Hofhält und mit der Menge der dabei zusammenströmenden Personen wurden wichtige Mittelpunkte eines lebhaften Handels und mannigfaltiger Gewerbthätigkeit. Die Grasen wies er an, für die Herstellung von Wegen, Dämmen, Brücken zu sorgen und die großen Grundbesitzer, sowie die Klöster, zu deren Instandhaltung zu befehligen. Dabei hielt er darauf, daß der Verkehr nicht durch allzu-lästige Wege-, Brücken- u. ct. Zölle beschwert werde. Auch sür die Sicherheit der Straßen und für den Schutz der Handeltreibenden mußten die Grafen sorgen. In den Städten mußten die Bischöfe Verkehrseinrichtungen treffen; dafür erhielten sie einen Anteil ein den Zöllen oder aber Zollfreiheit für die Waren ihrer Stadt in andern Teilen des Reichs. Selbst auf die Einfuhr von Waren ans fremden Ländern und auf den Vertrieb der heimischen Waren nach solchen erstreckte sich Karls Fürsorge. Durch die Besiegung der Avaren hatte er die untere Donau dem Handel geöffnet; um dieselbe mit dem Rhein 311 verbinden, begann er die Anlegung eines Kanals zwischen Donau und Main, der freilich unvollendet blieb.*) Für den Verkehr mit den Slawen bestimmte Karl gewisse Grenzorte, Bardewick, Magdeburg, Erfurt, wo besondere damit beauftragte Beamte den Handeltreibenden hilfreiche Hand leisten sollten. Sogar mit den Fürsten des ■') Dieser .ficutal ward neuerdings durch beit König Ludwig I. von Bayern ausgebaut, jedoch mich in unzulänglicher Weise. Biedermann, Deutsche Volks- und Kulturgeschichte. I. 7

8. Geschichte des Mittelalters - S. 123

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 123 — 401. Wodurch vergrößerte Karl Iv. seine Hausmacht? 1. Die nördliche Oberpfalz trat ihm 1353 der Bruder seines Schwiegervaters ab. 2. Die Niederlausitz erwarb er 1367 durch Kauf. 3. Die Herzogtümer Schweidnitz und J a u e r erbte er 1368 vom Herzog Bolko, dem Vater seiner dritten Gemahlin. 4. Die Mark Brandenburg ließ er sich im Vertrage zu Fürstenwalde (1373) gegen eine bedeutende Entschädigungssumme abtreten. 402. Inwiefern war Karls Iv. Regierung für seine Hausmacht ein Lichtblick in trüber Zeit? 1. Er schloß Landfriedensbündnisse mit den Nachbarfürsten. 2. Er sorgte für gute Handelswege und Handels Verbindungen. 3. Er machte T anger münde zum Mittelpunkte des Handels zwischen Böhmen und der Nordsee. 4. Er ließ viele Landstreicher und Wegelagerer an den Landstraßen aufhängen. 5. Er ordnete die Rechtspflege in seinen Ländern. 403. Wie zerstückte Karl Iv. durch seine Testamentsbestimmungen seine wohlverwaltete und wohlgefügte Hausmacht? 1. Wenzel erbte Böhmen und Schlesien. 2. Sigismund überwies er Brandenburg. 3. Johann erhielt die Lausitz. 4. Jobst und Prokop (seine Neffen) bekamen Mähren. 404. Auf welche Weise suchte Karl Iv. Böhmen zu germanisieren? 1. Er stellte den Landfrieden her: a) indem er Landfriedensbündnisse mit den Nachbarn schloß, b) indem er mit Ernst und Strenge für dessen Aufrechterhaltung im Innern des Landes sorgte. 2. Er förderte Handel und Verkehr. 3. Er pflegte den Bergbau. 4. Er verpflanzte deutsche Wissenschaft in das Land: er gründete (1348) die deutsche Universität Prag [405]. 5. Er verschönte die Hauptstadt Böhmens durch Bauten: den Veitsdom, die Moldaubrücke, das Schloß auf dem Hradschin.

9. Bd. 2 - S. 313

1854 - Leipzig : Engelmann
1 Die Reformationsversuche der Regenten und Minister. 313 allein über die Angelegenheiten, um derentwillen der Papst gekommen war, wurde nichts verhandelt, und Pius Vi. mußte sich mit der Ehre begnügen, die man ihm in Süddeutsch- land, namentlich in Bayern, zu Lheil werden ließ. 2) Reformen der bürgerlichen Verhältnisse. Zu den segensreichsten Einrichtun- gen Josephs I!. gehören die Begründung der persönlichen Freiheit durch Auf- hebung der Leibeigenschaft, die gleichmäßige Besteuerung aller Staatsbürger ohne Unterschied des Ranges nach Maßgabe des einer neuen Vermessung (Katastrirung) unterworfen Grundbesitzes und die Gleichstellung vor dem Gesetze ohne Ansehen der Person oder des Standes. Freilich gab seine Raschheit und Schonungslosigkeit bei der Ausführung manchen Anstoß und verletzte bestehende Rechte und verjährte Gewohnheiten. Auch suchte er den Wohlstand seiner Staaten durch Beförderung der Landeskultur, der Viehzucht und der Gewerbthätigkeit zu heben; er verbot die Einführung fremder Weine und Kunstwaaren, bestrafte den Schleichhandel mit unerbittlicher Strenge und öffnete dem östreichischen Verkehr einen Weg nach dem schwarzen Meer durch Verträge mit den Tür- ken. Der Versuch, die freie Ausfuhr auf der Schelde zu ertrotzen und dadurch den Handel von Antwerpen zu heben, verwickelte ihn in einen Krieg mit den Holländern, worin er zwar einige Vortheile erlangte, aber von seinem Vorhaben abstehen mußte (§, 677). §. 688. Josephs Streit mit den Niederländern und Ungarn. 3) Einführung einer gleichförmigen Staats - und Gerichts org a - n isa tion. Josephs Plan, die verschiedenen dem östreichischen Scepter unterwor- fenen Völker, die ihre eigenthümlichen Rechte und Verfassungen hatten, nach Einer Form zu regieren und zu Einer großen Nation und in Ein Reich umzu- wandeln, scheiterte zunächst in Belgien und Ungarn. Jenes bestand aus einer Anzahl von Landschaften mit herkömmlichen Rechten, Freiheiten und Einrichtun- gen, worunter die durch die sogenannte llo^eu86 entree verbriefte Verfassung Brabants am berühmtesten war. Ein Statthalter und ein Minister repra- sentirten den Kaiser und leiteten die Verwaltung; aber die Stande der einzelnen Provinzen mußten bei allen wichtigen Fragen, besonders in Betreff der Abgaben, zu Rathe gezogen werden und die Regierung des Landes befand sich gänzlich in den Händen eingeborner Beamten. Die meisten Landschaften hatten eigene, un- abhängige Obergerichte, unter denen besonders der große Rath vonbra- bant in hohem Ansehen stand. Von größter Bedeutung war die reiche und mäch- tige Geistlichkeit, in deren Händen sich aller Unterricht befand und die auf das Volk einen unbegrenzten Einfluß übte. Diese seit Jahrhunderten bestehenden Zustände wagte Joseph gleichfalls umzugestalten. Er theilte das Land in neun Kreise mit eben so vielen Intendanten, errichtete einen obersten Regierungs- rath, und vereinigte alle Gerichte zu einem einzigen höchsten Justizhofe in Brüssel. Dann tastete er die kirchlichen Einrichtungen an, indem er, wie in Oest- reich, Toleranz gewährte, mehrere Klöster einzog, die Werkheiligkeit beschränkte und eine durchgreifende Schulreform, besonders der Universität L ö w en, vor- nahm. Dieß erregte zuerst einen Aufstand bei den ganz unter geistlichem Einfluß stehenden Studenten der Hochschule. Kaum war dieser gedämpft, so gab sich der Unwille gegen die neue Verwaltungsart und Rechtspflege durch eine allgemeine vom Klerus und Adel geleitete und von rohen Pöbelexcessen begleitete Empörung kund. Die Stände von Brabant verweigerten die Steuern, bis die Neuerungen 178?. abgestellt wären; die Städte errichteten eine bewaffnete Bürgermacht, um die Herstellung des alten Zustandes zu erzwingen. Da der Kaiser als Bundesgenosse von Rußland gerade in einen Krieg mit den Türken verwickelt war, so versprach die bestürzte Landesregierung in ihrer Rathlosigkeit die Wiederherstellung der alten Ordnung, um die Empörung niederzuschlagen. Allein Joseph versagte seine Ein-

10. Bilder aus der griechischen Geschichte, Bilder aus der römischen Geschichte - S. 60

1917 - Berlin [u.a.] : Ehlermann
— 60 — hervor, für die aus der griechischen Götterwelt Zeus (lat. Juppiter) und Artemis eintraten. Für das alltägliche Gewerbe des Landbaus waren besonders wichtig der Natur- und Kriegsgott Mars, der Saatengott S a t ü r n u s , der Herdengott F a u n u s und viele kleinere Naturgottheiten (b. i. Verkörperungen von Naturerscheinungen). Auch unpersönliche Begriffe würden von den Latinern zu Gottheiten erhoben, z. B. Fortuna, die Glücksgöttin, Iustrtia, die Göttin der Gerechtigkeit, Konkörbia, die Göttin der Eintracht. In jedem Hause gab es einen Altar, wo unter Leitung des Hausvaters die Renaten (b. i. Hausgötter) verehrt und durch Darbietung von Opfergaben erfreut würden; auch die M a n e n, die Seelen der Abgeschiebenen, fanben fromme Verehrung. Eine große Neigung zu Aberglauben war der Frömmigkeit der Latiner beigemischt (vgl. o. Etrusker). Dies echte Bauernvolk zerfiel in breißig Gaue, die in einem losen Bnttbe vereinigt waren. Er fanb alljährlich seinen Ausbruck in einem feierlichen Bunbesfeste zu Ehren des Juppiter auf den Höhen der Albanerberge, welche die natürliche Festung von Latium barstellten. Eine zweite gemeinsame Opferstätte hatten die Latiner in dem Heiligtum der Diana auf dem Berge Aventinus, bet am Tiber lag. In jebem der breißig Gaue war der Lanbbesitz unter runb hunbert Geschlechter (gentes) verteilt, die ihn durch ihre Geschlechts-ültesten ober Häuptlinge verwalteten. Als Mittelpunkt eines ieben Gaus biente die Burg (arx), die ein stark umwallter Hügel war. Hierhin flüchteten in Kriegszeiten die Gutsbesitzer des flachen Landes ihre Greife, Weiber und Kinder und all ihren beweglichen Besitz. Hier erfolgte an bestimmten Tagen die Rechtsprechung über Streitfälle und Verbrechen; hier stcmben auch die Heiligtümer, an bettelt die gottesdienstlichen Feiern für den Gau stattfanben. Der angesehene Geschlechtsälteste, dem die Leitung der Gerichtssitzungen und der Gottesbienste übertragen war, hatte zugleich den Gau nach außen zu vertreten; man nannte ihn rex (b. i. König). Vorort des Latinischen Bunbes war seit alten Zeiten der Gau der Albaner, bessen Burg Alba longa bet Mittelpunkt von Latium war. Es entstaub ihm aber ein Wettbewerber im Gau der Rämner, bett seine günstige Lage am Tiber be-sonbers wichtig machte. Nicht nur der Hanbelsverkehr auf dem bis zum Ramnergau schiffbaren Flusse trug zu feinem Aufsteigen bei, sonbern auch der feinbliche ober friebliche Verkehr mit bett Nachbarvölkern. Denn der Gau grenzte im Osten an die Sabiner, von betten ein Gau unmittelbar an der Grenze auf dem Hügel Qut -r tn ali s feine Burg hatte. Und noch wichtiger war, daß der Tiber die Nord grenze Latiums gegen die Etrusker bildete; auf dem ttörd-
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